Förderung der Ausbildung

von Pferd und Reiter

Die „RCE-Förderung“ der Lehrgänge/Seminare ist wie folgt geregelt:

Ein Lehrgang/Seminar wird mit einem Festbetrag von 20 € gefördert – maximal werden jährlich 2 Lehrgänge oder Seminare bezuschusst. Anerkannt sind Lehrgänge/Seminare, die seitens des RCE organisiert werden oder in Fachzeitschriften, wie z. B. RHEINLANDS Reiter+Pferde etc., veröffentlicht sind.  Auch der Kreisverband der Reit-und Fahrvereine des Erftkreises e.V., dem der RCE angeschlossen ist, bietet verschiedene Lehrgänge und Seminare an, die bezuschusst werden können. Nähere Informationen zu diesen Angeboten sind zu finden unter www.pferdesport-rhein-erft.de. In Zweifelsfällen ist die Bezuschussung vorab mit dem Vorstand zu klären. Nach Abgabe einer Lehrgangs-/Seminarbescheinigung wird der Zuschuss in bar erstattet.

Zuschuss zur Reitausbildung

Alle Mitglieder können jährlich einen Antrag auf Zuschuss zur Reitausbildung stellen. Es werden bis zu 15 Reitstunden bei freier Trainerwahl mit je 1,50 € bezuschusst. Der Antrag auf Zuschuss zur Reitausbildung kann unter Download heruntergeladen werden und muss bis zum 30.11. des laufenden Jahres ausgefüllt beim RCE-Vorstand vorliegen, damit der Zuschuss unbar gewährt werden kann.

Kooperationspartner Ville-Gymnasium-Erftstadt

Ab dem Schuljahr 2016/2017 ist der RCE Kooperationspartner des Ville-Gymnasium-Erftstadt. Anträge des Schülers zur Anerkennung der Kooperation sind bei der Schule zu stellen und nach Genehmigung umgehend vorzulegen.

Nachweise für ermäßigten Mitgliedsbeitrag 

Die Nachweise zur Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags müssen spätestens zum 30.11. für das Folgejahr vorliegen. Eine Berücksichtigung bei verspäteter Abgabe ist nicht möglich.